Legislative
Die Legislative gehört den drei Gewalten in einem Staat an. Sie ist die gesetzgebende Gewalt und trägt die Aufgabe der Beratung und Verabschiedung von Gesetzen. Hier in der Schweiz besteht die Legislative auf Bundesebene aus dem National- und Ständerat. Auf Kantonsebene ist es der Kantonsrat und auf Gemeindeebene die Gemeindeversammlung. Die beiden anderen Gewalten nennen sich die Judikative (Rechtsprechung) und die Exekutive, welche die Regierung darstellt und verantwortlich für die Ausführung von Gesetzen ist. Diese wird in der Schweiz von den sieben Mitgliedern des Bundesrates gebildet.