FDP Littau
Volksinitiative
Eine Volksinitiative gehört zu den Rechten des Volkes. Der Zweck einer Volksinitiative besteht durch eine Annahme, Aufhebung oder Änderung von der Verfassung und Gesetzesbestimmungen durch das Volk. Dazu braucht es jedoch eine Mindestanzahl von Unterschriften, welche 100`000 beträgt. Auch müssen die Menschen stimmberechtigt, also mündig sein. Die Sammelzeit für die Unterschrift ist mit 18 Monaten bestimmt. Dazu muss die Initiative als allgemeine Anregung formuliert sein oder als fertig ausgearbeiteter Text eingereicht werden. Die Annahme der Volksinitiative setzt ein Volks- und Ständemehr voraus. Zwei weitere wichtige Volksrechte sind das obligatorische und fakultative Referendum.